Das Bieterverfahren - wie mit Bietern verfahren?

Obwohl es eine Vielzahl an Beweggründen gibt, sich zum Verkauf Ihrer Immobilie zu entscheiden, ist die Aussicht auf einen möglichst hohen Gewinn für viele vermutlich der grösste Anreiz. Wie Sie den mit dem Bieterverfahren erhalten, welche Schritte dazu nötig sind und was Sie konkret beachten müssen, das erfahren Sie hier. 

14.02.20235min5min

Mehrere Kaufinteressenten bieten beim Bieterverfahren für eine Immobilie, die zum Verkauf steht

Der Verkauf einer Immobilie ist eine fast spirituelle Angelegenheit - es ist die Suche nach der goldenen Preismitte. Stellen Sie Ihr Objekt zu günstig auf den Markt, verlieren Sie potenziell viel Geld. Fordern Sie jedoch einen zu hohen Preis, verkaufen Sie womöglich überhaupt nicht. Wie finden Sie also den bestmöglichen Preis? Eine Möglichkeit bietet das Bieterverfahren.

Dabei legen Sie keinen fixen Preis fest, sondern legen bei einer Ausschreibung eine Preisspanne fest, innerhalb welcher die Bieter:innen sich für einen, für sie angemessenen Preis, entscheiden können. So erhalten Sie neben verschiedenen Angeboten gleichzeitig Aufschluss darüber, wie sich Ihre Interessent:innen innerhalb des Preissegments positionieren und ob Sie allenfalls noch mehr herausholen könnten.

Makler:innen und Banken raten zum Bieterverfahren. Doch wie genau diese Verkaufsstrategie funktioniert und was dabei alles zu beachten ist, erfahren Sie hier!

Was ist ein Bieterverfahren?

Der Faktor, der das Bieterverfahren von anderen Verkaufsvorgängen für Wohneigentum abhebt, ist, dass das Objekt nicht zu einem Fixpreis ausgeschrieben wird.

Stattdessen reichen die Kaufinteressent:innen ihr Angebot schriftlich ein. Normalerweise wird dafür eine bestimmte Frist festgelegt. Im Idealfall ist die Nachfrage hoch und es entsteht eine Wettbewerbssituation. Gerade deswegen ist das Bieterverfahren für Liegenschaften geeignet, die an einer beliebten Lage im urbanen Raum liegen und die den Geschmack der Masse treffen.

Achtung! Bieterverfahren sind keine Versteigerungen, weil:

  • keine Verpflichtung besteht, dem Höchstbietenden den Zuschlag zu geben.

  • Kaufinteressent:innen sich auch nach Abgabe ihres Angebots vom Kauf zurückziehen können.

Wie läuft das Bieterverfahren ab?

Wie mit Bietern im Bieterverfahren verfahren? Im Grunde laufen Bieterverfahren in folgenden 3 Schritten ab:

1. Vorbereitung & Besichtigung

Im ersten Schritt werden in Zusammenarbeit mit dem oder der Makler:in die Verkaufsunterlagen zusammengestellt. Danach wird das Haus wie beim herkömmlichen Verkauf im Internet beworben.

Wichtig! Im Inserat sollten Sie unbedingt darauf hinweisen, dass es sich dabei um ein Bieterverfahren handelt.

Im zweiten Schritt werden in einer Open House Besichtigung möglichst viele Interessent:innen eingeladen, um die Wettbewerbssituation zu verstärken. Das hilft, um die Akzeptanz für höhere Preise unter den Bietern zu steigern.

Tipp: Falls nur wenige Interessenten teilnehmen, planen Sie eine zweite Besichtigung ein paar Wochen später.

2. Bieterrunden

Nah der Besichtigung haben die Interessent:innen bis zu einem festgesetzten Termin Zeit, ihr Angebot verdeckt einzureichen. Diese Bieterfrist wurde im Vorfeld definiert und den Bieter:innen offengelegt. Sie beträgt meistens zwei bis drei Wochen.

Ist die Frist und damit die erste Bieterrunde abgelaufen, wird das Höchstgebot allen Bietenden mitgeteilt. Anschliessend haben alle Bieter:innen die Möglichkeit, Ihr Angebot in einer zweiten Bieterrunde zu erhöhen. Diesen Vorgang können Sie weiter ziehen, aber Achtung: Mehr als vier Bieterrunden sollten Sie nicht durchführen. Bieter:innen sind auch nur Menschen und habe begrenzter Geduld und Motivation.

Tipp: Ein transparenter und fairer Prozess sollte im Vorfeld definiert und offengelegt werden. Dazu gehört die Bekanntgabe eines realistischen Richtpreises sowie klare Angaben zur Anzahl der Bieterrunden und zum zeitlichen Ablauf. Im Gegenzug sollten die Bietenden eine Finanzierungsbestätigung ihrer Bank beilegen.

3. Abschluss eines Bieterverfahrens

Idealerweise gipfelt das Verfahren im Verkauf der Immobilie an die höchstbietende Käufer:in. Steht Ihnen jedoch eine andere Kaufpartei näher, dürfen Sie den Zuschlag auch an diese vergeben. Umgekehrt darf aber auch der oder die Interessent:in absagen.

Unter neuem Dach und Fach ist das Bieterverfahren erst, wenn der Kaufvertrag von beiden Parteien unterschrieben wurde. Anschliessend ist eine Beglaubigung von einer oder einem Notar:in nötig, um die Eigentumsübertragung im Grundbuch festzuhalten.

Tipp: Für den Fall, dass doch keine Einigung zustande kommt, sagen Sie den anderen Interessenten erst nach Unterzeichnung des Kaufvertrags mit Ihrer Wunschkäufer:in ab.

Was sind die Vor- und Nachteile des Bieterverfahrens?

Bieterverfahren hören sich sehr einfach und lukrativ an, Sie als Verkäufer:in sollten dennoch die Vor- und Nachteile genau kennen, um die optimale Verkaufsstrategie fahren zu können.

Vorteile

  • Schnellere Abwicklung: Im Voraus erstellter Zeitplan ermöglicht einen effizienteren Prozess als beim klassischen Verkauf. Sie kamen, sie sahen, sie kauften.

  • Höhere Preise: Die direkte Konkurrenz kreiert eine Wettbewerbssituation und treibt so den Preis Ihrer Immobilie in die Höhe.

  • Mehr Flexibilität: Sie als Verkäufer sind frei in der Auswahl der Käufer:innen. Das Höchstgebot verpflichtet nicht zum Verkauf. Hat ein: andere:r Interessent:in einen besseren Eindruck hinterlassen, so dürfen Sie auch dem- oder derjenigen den Zuschlag geben. Ganz nach Ihrem Gusto.

Nachteile

  • Potentielle Abschreckungswirkung: Der tiefe Bekanntheitsgrad des Bieterverfahrens kann unerfahrene Interessent:innen abschrecken.

  • Geringere Nachfrage und höhere Ungewissheit: Wenn Sie ein Heimkino im Keller oder einen Astronomieturm gebaut haben, bringt Ihnen das zwar viele Komplimente Ihrer Bekannten, aber tendenziell weniger Interessent:innen. Liebhaber- und Luxusobjekte sind schwer, via Bieterverfahren zu verkaufen. Auch lässt sich das Interesse daran nur schwer schätzen.

  • Tiefe Verbindlichkeit: Im Bieterverfahren gibt es keine Garantie für den Verkauf. Interessentinnen und Interessenten können ihr Gebot zurückziehen und so den Kauf verzögern.

Fazit - Wann lohnt sich das Bieterverfahren also (nicht)?

Obwohl das Bieterverfahren auf den ersten Blick wie die perfekte Lösung scheint, ist es bei Weitem nicht immer die beste Strategie für jede Käuferschaft, Immobilie oder Lage.

Im Allgemeinen empfiehlt sich ein Bieterverfahren nur bei einer hohen Anzahl an potenziellen, zahlungsfähigen Interessent:innen. Das Vorgehen eignet sich daher perfekt für Renditeobjekte, Bauland oder gefragte Immobilien an beliebter Lage. Verkaufen Sie ein Liebhaberobjekt mit ausgefallener Architektur, lassen Sie besser die Finger davon.

Das Bieterverfahren ist allerdings aufwändiger, als viele vermuten. Ein Immobilienverkauf ist in allen Fällen komplex und Fehler passieren einfach. Deshalb, egal, welche Art von Immobilie Sie veräussern möchten - nehmen Sie in jedem Fall professionelle Unterstützung von einer geeigneten Immobilienmakler:in in Anspruch.

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