Wer nicht fragt, bleibt unwissend – oder liest unsere FAQs! Diesmal fokussieren wir auf das Thema Finanzierung und Steuern bei Renovationen. Ob Stockwerkeigentum, Fördergelder oder Steuerabzüge: Hier erfährst du, was Hauseigentümer:innen von uns zum Thema wissen wollten – und wie unsere Profis geantwortet haben.
04.08.20225min5min
Ja, Pensionskassengelder können für Renovationsinvestitionen verwendet werden. Sowohl für werterhaltende als auch für wertvermehrende Investitionen.
Das hängt von der jeweiligen Liegenschaftsgrösse ab. Der Hauseigentümerverband empfiehlt als Zielgrösse für den Erneuerungsfonds minimal 5-10% des Gebäudeversicherungswerts. Mehr zum Erneuerungsfond und Stockwerkeigentum erfährst du hier.
Am Ende muss die Finanzierung sichergestellt werden. Es ist empfehlenswert, die Geldströme im Rahmen eines Konkubinatsvertrags zu regeln und bei einem Nachfolgespezialisten eurer Bank ein Gespräch zu vereinbaren.
Für den Bezug von Fördergeldern kommt es darauf an, wo du wohnst. Beim Gebäudeprogramm kannst du dich informieren, wieviel Fördergelder dir für dein Projekt zustehen. In unserem Beitrag zum Thema "Fördergelder beantragen" findest du detaillierte Informationen dazu.
In vielen Kantonen sind die Einzahlungen in den Erneuerungsfond bei Eigentumswohnungen abzugsfähig, sofern die Mittel für den Unterhalt verwendet werden. Für die effektiven Aufwendungen ist dann jedoch kein Abzug mehr zugelassen.
Photovoltaikanlagen sind grundsätzlich steuerlich absetzbar. Und zwar sowohl die Kosten des Betriebs und der Wartung wie auch die Anschaffungskosten.
Ja, das ist durchaus möglich. Wenn die 78 Kriterien für den Minergie-Standard infolge Verbesserungen beim Energieverbrauch erfüllt sind, steht einer entsprechenden Klassifizierung nichts im Wege.
Da ihr Eigentümer:innen seid, werdet ihr in die Prüfung miteinbezogen: Auf euch wird die Hypothek übertragen. Die Nutzniesser:innen tragen gemäss Gesetz die Kosten für den gewöhnlichen Unterhalt. Dazu gehören sämtliche Nebenkosten, die periodisch anfallenden Ausbesserungen sowie die laufenden Reparaturen, wie zum Beispiel der Unterhalt von Wegen und Leitungen. Ausserdem haben die Nutzniesser:innen die Hypothekarzinsen und die Versicherungsprämien zu bezahlen. All diese Kosten können die Nutzniesser:innen grundsätzlich von den Steuern abziehen.
Aktuell berät die Kommission über die Abschaffung des Eigenmietwerts. Danach geht das Geschäft nochmals an den Nationalrat. Ob man sich einig wird, ist noch nicht klar und somit weiss auch noch niemand, wann und ob der Eigenmietwert tatsächlich fallen wird. Mehr dazu findest du in unserem Beitrag "Die Abschaffung des Eigenmietwerts: Ist es bald so weit?".
Du solltest dein Vorhaben unbedingt jetzt angehen: Die Planung, Bewilligung und Einholung von Offerten brauchen Zeit. In der Regel beträgt die Vorlaufzeit um die neun Monate.