Energieeffizienz verbessern und Fördergelder erhalten: So geht's!

Das alte Landhaus deiner Träume steht endlich zum Verkauf, erfordert aber unvermeidlich eine energetische Sanierung? Dann vergiss nicht, beim Staat nach Unterstützung zu fragen. Denn zur Förderung von umweltbewusstem Bauen lässt die Schweiz die Franken rollen. An welche Forderungen diese Förderungen geknüpft sind und wie du dich beim Beantragen zu betragen hast, erfährst du im folgenden Beitrag.

18.04.20236min6min

Ein Mann mittleren Alters füllt Anträge für die Bewilligung von Foerdergeldern des Gebauedeprogramms für eine energetische Sanierung aus. Seine Frau unterhaelt sich im Hintergrund um einen Berater.

Das charmante Landhaus im malerischen Berner Oberland verzaubert dich mit seinem Charme und du kannst es kaum erwarten dort einzuziehen? Doch die Vorfreude wird schnell von der Sorge über künftige horrende Strom- oder Gasrechnungen getrübt. Denn bei alten Häusern mit schlechter Isolierung wird viel Geld sprichwörtlich aus dem Fenster geschmissen. Die Lösung des Problems ist eine energetische Sanierung. Das Gute daran: Zur Reduktion der finanziellen Belastung kannst du staatliche Fördergelder beantragen.

Wir haben mit Stefan Müller, Architekt und Geschäftsführer der Raumtakt GmbH gesprochen und die wichtigsten «Must-Knows» über mögliche Fördergelder in der Schweiz für dich zusammengetragen. Erfahre, bei welchen Ämtern du wann anklopfen musst und was du beachten musst, damit deine Beantragung zum Erfolg wird.

Das Gebäudeprogramm – Deine wichtigste Anlaufstelle

Das wichtigste Energie-Förderprogramm der Schweiz ist das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. Seit 2010 verfolgt dieses das Ziel, den Energieverbrauch sowie den CO₂-Ausstoss der Gebäude in der Schweiz zu reduzieren. Das Programm gewährt Wohneigentümer:innen Förderbeiträge für eine Vielzahl von energetischen Maßnahmen. Zu diesen gehören unter anderem Sanierungen, welche die Energieeffizienz des Eigenheims verbessern, fossile durch erneuerbare Energiequellen ersetzen oder den CO₂ Ausstoss reduzieren.

Nebst dem Gebäudeprogramm gibt es noch weitere Fördermöglichkeiten. Architekt Stefan Müller empfiehlt zusätzlich zum Gebäudeprogramm regionale Förderungen abzuklären: «Einige Gemeinden bieten unter dem Label “Energiestadt” weitere Fördergelder an. Kläre also unbedingt ab, ob dies in deiner Gemeinde der Fall ist.»

Welche konkreten Massnahmen fördert das Gebäudeprogramm?

Das Gebäudeprogramm subventioniert sowohl umfassende Maßnahmen, die das gesamte Gebäude betreffen, sowie kleinere energetische Einzelmassnahmen.

Zu den Einzelmassnahmen zählen beispielsweise die Wärmedämmung von Fassaden und Dächern, der Austausch von Fenstern und Türen sowie die Installation von Heizungssystemen, die erneuerbare Energien nutzen - wie zum Beispiel Wärmepumpen. Für Einzelmassnahmen werden Fördergelder in der Regel pro Quadratmeter Glas- und Fassadenfläche oder als Pauschale gewährt. Zudem variieren sie je nach geografischer oder politischer Lage.

Als umfassende Massnahmen bezeichnet man die Gesamtsanierung von Altbauten oder die Errichtung von Ersatzneubauten. Im Gegensatz zu Einzelmassnahmen unterliegen Fördergelder für umfassende energetische Sanierungen strengeren Vorschriften. So erfordert die Förderung einer Altbausanierung beispielsweise zwingend die Ausstellung eines GEAK Ausweises. Die Errichtung von Ersatzneubauten müssen nach Minergie P Standard ausgerichtet werden.

Tendenziell gilt aber für jegliche Art der Sanierung: eine professionelle Energieberatung und die Erstellung eines GEAK (Plus) lohnt sich immer, auch wenn es nicht bei jeder Sanierung Pflicht ist.

Sind Förderungen garantiert?

Grundsätzlich stehen die Fördergelder des Gebäudeprogramms allen Antragssteller:innen zu, welche die notwendigen Bedingungen erfüllen. Diese werden nach dem altbekannten Prinzip des Föderalismus kantonal festgelegt und können für jede Massnahme unterschiedlich ausfallen. So definieren die Kantone beispielsweise individuell den Dämmwert, welcher durch einen bestimmte Sanierungsmassnahme erreicht werden muss. Auf Energie Schweiz findest du ganz einfach heraus, welche Massnahme an deinem Wohnort unter welchen Bedingungen gefördert wird: Gib einfach deine Postleitzahl ein und erhalte eine Übersicht.

Theoretisch besteht die Möglichkeit, dass das kantonale Förderbudget für das aktuelle Jahr schon ausgeschöpft ist und du die Einreichung deines Gesuchs aufs Folgejahr verschieben musst. Laut Architekt Stefan Müller ist dies aber höchst selten der Fall. In den meisten Fällen ist die Bewilligung der Fördergelder eine reine Formsache. Damit diese reibungslos vonstatten geht, solltest du vor allem drei goldene Regeln befolgen:

  1. Vorbereitung ist das A und O: Plane genügend Zeit für die Vorbereitungsphase ein. Fördergelder werden auf Basis des Energiegutachtens, des Sanierungskonzeptes und der Baupläne bewilligt, weswegen es wichtig ist, diese sorgfältig zu erstellen. Das konkrete Vorgehen erklären wir dir Schritt für Schritt im nächsten Abschnitt!

  2. Sachverstand ist gefragt: Lasse eine qualifizierte Fachperson ein Gutachten ausstellen, welches bestätigt, dass die Sanierung die erforderlichen Energieeffizienzwerte ausreichend verbessert.

  3. Frühzeitig handeln lohnt sich: Für eine erfolgreiche Bewilligung der Fördergelder, ist es Pflicht, diese vor dem Spatenstich zu beantragen. Reichst du den Antrag erst nach Baubeginn ein, werden die Fördergelder nicht mehr gewährt!

Befolgst du diese Regeln und erfüllt dein Projekt alle kantonalen Bedingungen, hast du gute Chancen auf eine Förderung. Stefan Müller weist jedoch auf eine wichtige Tatsache hin: «Fördergelder werden erst nach Abschluss des Projektes ausgezahlt. Aufgrund des administrativen Aufwands kann dies bis zu sechs Monate dauern. Rechne dies bei deiner finanziellen Planung mit ein!»

Schritt für Schritt zur staatlich geförderten Sanierung

Möchtest du eine Förderung beantragen, weisst aber nicht, wie du dies konkret angehen sollst? Dann hilft dir die folgende Schritt für Schritt Anleitung:

  1. Expert:innen hinzuziehen: Beauftrage eine:n GEAK-Expert:in damit, ein ausführliches energetisches Gutachten deiner Immobilie auszustellen. Die für dich passende Fachperson in deiner Nähe findest du im Verzeichnis der GEAK-Website.

  2. Fördermöglichkeiten abklären: Kläre schon frühzeitig die Fördermöglichkeiten und die spezifischen Bedingungen für deinen Wohnort ab - wende dich dazu an den oder die GEAK-Expert:in oder die Energiefachstelle deines Kantons. So stellst du sicher, dass das Gutachten die erforderlichen Berechnungen und Analysen für eine Förderung beinhaltet. Du kannst dir auch auf Energie Schweiz einen Überblick über die Fördermassnahmen verschaffen.

  3. Sanierungskonzept ausarbeiten lassen: Nachdem du deinen Gebäudeenergieausweis und weitere Dokumente des GEAK-Expert:innen erhalten hast, lasse dir von der Architekt:in deines Vertrauens ein Sanierungskonzept erstellen. Dieser Schritt ist essentiell für die Bewilligung von Fördergeldern, da diese auf Basis der Baupläne und anderer Bauunterlagen bewilligt werden. Stimmt die Planung nicht oder ist zu ungenau, werden Fördergelder eventuell nicht gesprochen.

    Stefan Müller’s Zusatztipp: «Falls dein Haus unter Denkmalschutz steht, plane mehr Zeit und Geld ein! Gegebenenfalls darfst du dein Haus äusserlich nicht verändern, sondern nur von innen dämmen. So kann es schwierig werden, die von den Kantonen geforderten Werte zur Energieeffizienz zu erfüllen. Es ist also eine intensivere Planung und Beratung durch den Architekten gefragt».

  4. Baubewilligung einholen: Wenn du dich für eine Sanierungsvariante entschieden hast, hole dir die nötige Baubewilligung beim zuständigen Amt ein. Welche Einzelmassnahmen eine Baubewilligung benötigen, kommt auf den Kanton an und ist stark vom Einzelfall abhängig.

  5. Antrag auf Fördergelder einreichen: Reiche deinen Antrag unbedingt vor dem Baustart ein. Dazu gehören unter anderem Unterlagen wie Pläne des Baus, eine Berechnung der förderberechtigten Flächen, Offerten oder auch Fotos der zu sanierenden Gebäudeteile. Dein Planungsteam hilft dir bei der Auswahl und Zusammenstellung der Dokumente. Achtung: Die Bewilligung der Fördergelder lässt mitunter auf sich warten. Ein Baustart ohne definitive Bewilligung ist zwar erlaubt, erfolgt aber auf eigenes Risiko. Ist die Finanzplanung der Sanierung stark von den Förderbeiträgen abhängig und kann dein Projekt ohne die Beiträge nicht durchgeführt werden, warte mit dem Spatenstich besser bis zur Bewilligung.

  6. Baufreigabe abwarten: Auch bis zur Freigabe des Baus kann es eine Weile dauern. Wie lange hängt von verschiedenen Faktoren wie der Grösse des Bauvorhabens oder von örtlichen Reglementen ab. In der Regel sollte man mit drei bis vier Monaten rechnen.

  7. Energetische Sanierung durchführen: Nach erfolgter Baufreigabe startet die Bauphase und die energetische Sanierung kann losgehen.

  8. Abschlussformular abgeben: Nach Abschluss der Bautätigkeit reiche das Abschlussformular sowie alle gemeindlich verordneten Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.

  9. Förderbetrag erhalten: Nach Ausstellung des Auszahlungsschreibens der Gemeinde werden die Fördergelder überwiesen.

  10. Steuern optimieren! Investitionen, die Energie sparen und den Umweltschutz fördern, kannst du von den Steuern abziehen. Dadurch profitierst du dreifach!

Wir sind Liiva. Wir fördern Wissen über Fördergelder.