Kosten beim Hauskauf

Der Immobilienpreis ist der wohl grösste Kostenpunkt, wenn es um den Kauf eines Eigenheims geht. Dennoch fallen nebst dem reinen Kaufpreis diverse weitere Ausgaben an, die nicht ausser Acht gelassen werden sollten. In diesem Blogartikel geben wir dir einen Überblick über die Kostenposten, die du zusätzlich zum Kaufpreis in dein Budget miteinrechnen solltest.

08.04.20223min3min

Liiva - Frau mit Sparschwein

Einmalige Kosten beim Hauskauf

Handänderungssteuern

Wenn der oder die Besitzer:in einer Immobilie wechselt, wird je nach Höhe des Kaufpreises in einigen Kantonen die sogenannte Handänderungssteuer erhoben. Erkundige dich bei einem Notar deines zukünftigen Wohnkantons, ob und in welcher Höhe diese anfällt.

Notariats- und Grundbuchkosten

Um deinen Kaufvertrag rechtsgültig zu machen, brauchst du die Bestätigung eines Notars (öffentliche Beurkundung), welcher dich als neue:r Eigentümer:in im Grundbuch eintragen lässt. Je nach Kanton übernimmt die Amtsschreiberei die Aufgaben für den Grundbucheintrag. Falls du für deine Immobilie eine Hypothek aufnehmen möchtest, wird vom Hypothekargeber ein Schuldbrief mindestens in der Höhe der gewünschten Hypothek verlangt. Die Schuldbrieferrichtung wird ebenfalls durch den Notar bzw. die Amtsschreiberei vorgenommen und im Grundbuch eingetragen. Die Notariats- und Grundbuchkosten können abhängig vom Kanton, der Höhe des Kaufpreises und der Summe der benötigten Schuldbriefe unterschiedlich hoch ausfallen.

Kapitalauszahlungssteuer

Falls du für den Immobilienkauf Eigenmittel aus deiner Pensionskasse oder Säule 3a vorbeziehst, werden hierfür Steuern erhoben. Zudem kann deine Vorsorgeeinrichtung eine Bearbeitungsgebühr für Kapitalbezüge verrechnen.

Maklerprovision

Falls dein Wunschobjekt über eine:n Makler:in verkauft wird, erhält diese:r bei erfolgreichem Verkauf eine Vermittlungsprovision. Frage sie oder ihn am besten direkt, ob du als Käufer:in mit Kosten zu rechnen hast.

Grundstückgewinnsteuer

Die Grundstückgewinnsteuer ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und hängt einerseits davon ab, wie lange eine Liegenschaft im Besitz des Eigentümers oder der Eigentümerin war und andererseits von der Höhe des erzielten Gewinns. Zahlen muss die Steuer, wer das Grundstück verkauft – also die Verkäuferschaft. Als Käufer:in kannst du diese Steuer aber nicht gänzlich ignorieren: Zahlt die Verkäuferschaft diese Steuer nicht, wirst du als neue:r Eigentümer:in zur Kasse gebeten. Daher gilt: Regle ausdrücklich im Kaufvertrag die Sicherstellung der Grundstückgewinnsteuer.

Wiederkehrende Kosten

Du weisst nun Bescheid, welche einmaligen Kosten beim Kauf eines Eigenheims anfallen können und wo du dich nach diesen erkundigen solltest. Super! Dennoch ist es wichtig, sich vor dem Kauf auch mit künftigen laufenden Kosten auseinanderzusetzen, die ein Haus auch lange nach dem Kauf noch mit sich bringt. Zwar fällt die Miete nun weg, dafür klopfen Hypothekarzinsen, Amortisation, Versicherungen, der (langumstrittene) Eigenmietwert, sowie Unterhalts- und Nebenkosten bei dir an. Damit du auch für diese langfristig gewappnet bist und dein Budget keine bösen Überraschungen erlebt, findest du in unserem Beitrag "Was kostet ein Haus im Monat?" alles, was du zu den laufenden Kosten eines Eigenheims wissen solltest.

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