Hilfe im Schneegestöber: Das sind Ihre Pflichten als Wohneigentümer:in

Schneeschippen bis zum UmfallenAls Wohneigentümer:in gibt es in einem schneereichen Winter viel zu tun. Hier erfahren Sie, wie weit Ihre Zuständigkeit beim Schneeräumen geht, wohin Sie den Schnee ordnungsgemäss wegräumen, um Unfällen vorzubeugen und wann Sie haftbar sind.

22.12.20228min8min

Hauseigentümer schaufelt im Winter Schnee vor seinem Haus

Sie sitzen im warmen, winterfesten Haus und schauen nach draussen, wo sich die Landschaft in ein Winterwunderland verwandelt. Eiszapfen hängen vom Dach, eine dicke Schneeschicht liegt auf dem Weg zum Haus und die Strasse glitzert. Doch so romantisch der Schnee auch sein mag, so gefährlich kann er auch werden.

Die Gemeinde kümmert sich um die Schneeräumung auf öffentlichen Strassen und Grundstücken. Einen Schneepflug brauchen Sie also nicht, aber um die Schaufel kommen Sie nicht herum: Auf dem privaten Grundstück sind die Eigentümer:innen dafür zuständig, dass der Schnee geräumt wird. Vernachlässigen Sie die Schneeräumung, kann das teure Folgen haben: Rutscht der oder die «Pöstler:in» auf unserem verschneiten Weg zu Briefkasten aus und bricht sich den Arm, haften wir als Eigentümer:innen. Damit Sie auch in Zukunft unfallfrei Ihre Päckli erhalten, haben wir die wichtigsten Tipps und Tricks rund ums Schneeräumen zusammengetragen.

Wo und wie muss ich Schnee räumen?

Zufahrtswege

Wenn es schneit, können wir entweder Schneeengel machen oder Schnee schippen. Als Wohneigentümer:in hat man keine Wahl: Im Obligationenrecht ist festgelegt, dass Sie für einen gefahrlosen Zugang zu Ihrer Liegenschaft sorgen müssen. Das gilt nicht nur für den Besuch, der zu Fuss kommt, sondern auch für alle Fahrzeuge. Die Zufahrtswege müssen daher gefahrenfrei begeh- und befahrbar sein. Nicht vergessen: Sie sind auch für das Trottoir vor Ihrem Grundstück verantwortlich - bis zum Grenzstein zu den Nachbar:innen.

Schotter- und Kieswege

Den Kiesweg von Schnee zu befreien, ist alles andere als einfach. Schaufeln verursacht meist vor allem Schaden: Statt auf dem Weg liegen die Steine im Frühling dann rechts und links davon im Gras. Besser ist es, nur die die oberste Schneeschicht wegzutragen und den Weg mit Sand oder Splitt aufzufüllen.

Treppen und Rampen

Besonders aufpassen müssen Sie bei Treppen oder Rampen, da dort das Risiko für Stürze sehr hoch ist. Sowohl der Boden als auch das Geländer müssen schwarzgeräumt werden, also komplett schneefrei sein. Die grösste Gefahr lauert, sobald das Wetter wechselhaft wird: Der Schnee schmilzt, aus dem Matsch entsteht Schmelzwasser und das gefriert wieder zu Eis. Die Rampe wird zur unfreiwilligen Rutschbahn.

Streumittel

Salz ist ein gängiges Mittel gegen Glätte, allerdings ist es alles andere als umweltfreundlich: Der Erdboden und Pflanzen leiden darunter und die Pfoten unserer tierischen Freunde können sich entzünden. Ausserdem verlangt das Gesetz, dass Eigentümer den Schnee zuerst “mechanisch” (d.h. mit Besen und Schaufel) entfernen, bevor sie es chemischen Mitteln wie Salz versuchen.

Trotzdem müssen Sie als Eigenheimbesitzer:in der Glättegefahr (besonders auf Treppen und Rampen) vorbeugen. Nachhaltiger geht es mit Splitt oder Holzspänen, das extra Strandferiengefühl gibt es mit Sand gratis dazu. Im Frühling kommt dann zum Vorschein, was die weisse Decke verhüllt hat und Sie können das Streugut einfach wegwischen.

Gefahrenzone Dach

Gestartet hat es mit einer einzelnen Schneeflocke und jetzt herrschen auf Ihrem Dach Bedingungen wie am Matterhorn. Achtung, Lawinengefahr! Als Eigentümer:in sind Sie in der Pflicht, die Schneepracht auf Ihrem Dach im Rahmen des Ermessens unter Kontrolle zu halten. In schneereichen Regionen schützen Auffanggitter auf der Strassenseite vor Dachlawinen. Auch Eiszapfen sollten Sie entfernen, die könnten sich nämlich in spitzes und gefährliches Fallobst verwandeln.

Winterdienst startet im Herbst

Wer dem Schnee eine Nasenlänge voraus sein will, beginnt bereits im Herbst mit den Vorbereitungen. Das Laub am Boden, besonders wenn es nass oder gefroren ist, wird zur rutschigen Falle. Auch morsche Äste an den Bäumen sollten Sie vor dem ersten Schnee entfernen, da diese unter der Schneelast brechen können.

Muss ich rund um die Uhr Schnee schippen?

Es hat die ganze Nacht geschneit und auch am Morgen geht es unaufhörlich weiter. Ein Telefonat mit dem Chef oder der Chefin - Sie müssen leider freinehmen, das Gesetz verlangt nach freigeräumten Wegen. So weit geht Ihre Pflicht als Eigentümer:in natürlich nicht. Der Winterdienst rund um Ihr Haus muss technisch möglich und mit einem zumutbaren Aufwand zu bewältigen sein. Auch Schneeschippen um Mitternacht ist nicht nötig: Grundsätzlich müssen Wege nur während des «Fussgängerverkehrs» geräumt werden. An den meisten Orten ist dies zwischen 7 und 21 Uhr, allerdings variieren die Zeiten von Gemeinde zu Gemeinde. Passiert der Unfall ausserhalb dieser Zeit, sind Sie nicht haftbar.

Auch als Eigentümer:in kann man nicht jedem Risiko vorbeugen. Gerade im Winter ist mit Beeinträchtigungen zu rechnen. Der frühmorgendliche Sprint auf den Bus kann einen bei Glatteis direkt ins Krankenhaus führen. Mit Klagen kommt man hier aber nicht weit: Der gesunde Menschenverstand von Fussgänger:innen sollte sich nicht in den Winterschlaf verabschiedet haben - es kann erwartet werden, dass man sich den winterlichen Wetterbedingungen anpasst und Sorgfalt walten lässt. Kommt es aber doch einmal zum Streitfall, entscheidet das Zivilgericht.

So funktioniert die Schneeräumung im Stockwerkeigentum

Beim Stockwerkeigentum gibt es mehr als einen Eigentümer oder eine Eigentümerin pro Grundstück. Wer muss hier den Schnee wegräumen - die erste Person, die den Marsch durch den Tiefschnee nicht mehr schafft? Oder jene, die das Haus am Morgen als erstes verlässt? Auch wenn alle Nachteulen sicher begeistert von dieser Idee wären, gibt es fairere Lösungen: Entweder engagiert die Stockwerkeigentümerschaft einen externen Winterdienst oder folgen einem Ämtliplan, der die Schneeräumung aufteilt.

Solche Fragen werden bei der Eigentümer:innenversammlung diskutiert und der Beschluss in der Hausordnung oder im Stockwerkeigentümerreglement eingetragen. Fehlt dieser Punkt noch, sollten Sie eine Versammlung organisieren und das Thema ansprechen.

Extra-Tipp: Halten Sie die Zeitaufwände für die Schneeräumung im Stockwerkeigentum in einem Protokoll fest. So können Sie den Ämtliplan in eher schneearmen Regionen auch über mehrere Jahre gerecht verteilen.

Schneeballschlacht oder Schneemann: Wohin mit dem Schnee?

Der Schneebläser befördert den Schnee vom eigenen Weg direkt auf das Grundstück der Nachbar:innen, wo ein kleiner Mount Everest entsteht. Dies ist aber nur dann erlaubt, wenn die Nachbarskinder ein Iglu bauen und um zusätzlichen Schnee bitten. Auch auf die Strasse oder das Trottoir darf der Schnee nicht gehäuft werden.

Gerade in dicht bewohnten Gegenden mit viel Schnee kann der Platz knapp werden. Im Idealfall platzieren Sie den Schnee am Strassenrand, ohne die Sicht für Autofahrer, die aus Ausfahrten kommen, zu versperren. Auch Zugängen zu Zebrastreifen und Hydranten müssen jederzeit frei sein. Ausserdem empfehlen wir den Schnee nahe eines Abflusses zu platzieren, denn auch die schönste Schneelandschaft fliesst einmal davon.

Richtig versichert bei Stürzen

Für den Fall, dass es doch einmal zu einem Unfall kommen könnte, bei dem Sie als Eigentümer:in haften, sollten Sie eine Versicherung abschliessen. Allerdings sind diese Versicherungen nicht Teil der obligatorischen Grundversicherungen. Wohneigentümer:innen sollten daher vor dem Winter ihre Versicherungsdeckung prüfen.

Je nach Art des Eigentums greift eine andere Versicherung: Beim selbst bewohnten Einfamilienhaus ist es die Privathaftpflichtversicherung. Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung über die möglichen Leistungen im Schadensfall. Sie besitzen Stockwerkeigentum? Dann haften Sie nicht alleine, sondern als Eigentümer:innengemeinschaft. Die zuständige Versicherung ist dann die Gebäudehaftpflichtversicherung.

Ab ins Schneegetümmel: Tipps & Tricks für den Winterdienst

Schneeräumung neben Vollzeitjob und Familie - das ist eine echte Herausforderung. Wir haben einige Tipps zusammengestellt, um das Schneeschippen so effizient wie möglich zu gestalten.

  1. Der Wetterfrosch weiss mehr: Verfolgen Sie die Wettervorhersage, damit Sie frühzeitig planen können. Streumittel kaufen, Schneeschaufel bereit machen und den Wecker stellen. Richten Sie sich ausserdem Benachrichtigungen von Wetterapps ein. So erhalten Sie Push-Mitteilungen, wenn Schnee ansteht.

  2. Achtung rutschig: Sie sind den ganzen Tag am Arbeiten, aber es schneit? Stellen Sie Warnschilder an kritischen Stellen auf. Das befreit Sie zwar nicht von der Haftpflicht, beugt aber Unfällen massiv vor.

  3. Bleiben Sie daheim: Fragen Sie bei der Arbeit an, ob Sie an schneereichen Tagen von Zuhause aus arbeiten können. Damit schützen Sie sich nicht nur selbst vor Unfällen, sondern können bei starkem Schneefall über Mittag noch einmal schaufeln.

  4. Nachbarschaftliches Schneeschippen: Sie verreisen in die Karibik, sobald der Schnee kommt? Teilen Sie sich die Arbeit mit Ihren Nachbar:innen auf und helfen sich bei Absenzen aus.

  5. Perfektion ist nicht nötig: Halten Sie sich an die 80/20-Regel: Mit 20 Prozent des Einsatzes schaffen Sie meist 80 Prozent der Aufgabe. Sie müssen nicht das ganze Grundstück komplett vom Schnee befreien. Das Gesetz verlangt nur, dass sich zwei Fussgänger:innen problemlos kreuzen können. Ausnahme sind Treppen und Rampen - diese müssen komplett schwarzgeräumt werden.

  6. Werden Sie Präventionsprofi: Sie wollen mehr erfahren? Eine Broschüre der Suva gibt Ihnen weitere nützliche Tipps zur Prävention von Sturzunfällen im Winter.

Wir sind Liiva. Bereit für den Schnee von morgen.